Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Werbung/Grafik-Design/Fotografie
§ 1. Geltung
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Werbung/Grafik-Design/Fotografie sind Bestandteil aller mit ar-grafikdesign geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen in diesem Bereich. Abweichungen von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch ar-grafikdesign Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Auftrag/Vertragsabschluss kommen mündlich oder schriftlich zu stande. Die Bestätigung eines Angebots oder die Abnahme bzw. Korrektur oder Änderungswünsche an Entwurfsarbeitengelten ebenso als Auftragsbestätigung.
1.3 Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.
1.4 Widersprechen Regelungen in mit ar-grafikdesign geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB im übrigen bleibt hiervon unberührt.
1.5 Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden. ar-grafikdesign kann Änderungen an den AGB vornehmen. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, fließen die Änderungen in laufende Verträge ein.
1.6 Terminabsprachen bedürfen der Schriftform.
§ 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Die für ar-grafikdesign tätigen Personen übertragen die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und im Umfang unbegrenzten Nutzungsrechte an ar-grafikdesign. ar-grafikdesign darf diese an Dritte veräußern.
2.2. Die Entwürfe, Reinzeichnungen (Texte, Fotos, Grafik) von ar-grafikdesign dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von ar-grafikdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.3. ar-grafikdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. ar-grafikdesign bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen ar-grafikdesign und Auftraggeber.
2.5. Das vereinbarte Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.6. Die Kopie, Nutzung oder Veröffentlichung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Digitalen Daten, Druckvorlagen, Texten, Fotos, grafischen Arbeiten ohne Erwerb des Nutzungsrechts oder schriftliche Genehmigung sind verboten.
2.7. Bei einem Verstoß gegen Punkt 2.1 bis 2.6. entsteht der ar-grafikdesign erheblicher Schaden. Für unberechtigte Nutzung oder Verletzung von Urheberrechten an geistigem Eigentum von ar-grafikdesign wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der üblichen Vergütung, mindestens jedoch eine Pauschale von 500,- Euro sofort fällig.
2.8. ar-grafikdesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber im Impressum genannt zu werden. Ferner ist ar-grafikdesign dazu berechtigt, eine Nennung in Presseerklärungen, offizielle Projektinformationen etc. einzufordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, ar-grafikdesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von ar-grafikdesign, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
§ 3. Vergütung
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Zusatzkosten und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Disketten-, Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und ähnliches. Auf Anfrage erhalten Sie ein detailliertes Angebot, dem Sie mögliche Zusatzkosten entnehmen können. Für Arbeiten, die nach Aufwand abgerechnet werden, gilt ein Stundensatz von 90,- Euro.
3.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Entwurfs, der Ausarbeitungsvorstellung und nach Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht.
3.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3.4. Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
3.5. Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angebrochene Stunden auf jeweils 1⁄2 Stunde (30 Minuten) aufgerundet und mit 45,- Euro vergütet.
3.6. Soweit ar-grafikdesign kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
§ 4. Fremdleistungen
4.1. ar-grafikdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der ar-grafikdesign abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, ar-grafikdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
§ 5. Eigentum, Rückgabepflicht
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind ar-grafikdesign spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 6. Herausgabe von Daten
6.1. ar-grafikdesign ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ar-grafikdesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2. Hat ar-grafikdesign dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der ar-grafikdesign verändert werden.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4. ar-grafikdesign haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von ar-grafikdesign ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
§ 7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. ar-grafikdesign legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
7.2. Korrekturarbeiten gehen zu Lasten von ar-grafikdesign, Autorenkorrekturen aufgrund von fehlerhaften Manuskripten bzw. Vorgaben oder nachträglichen Änderungswünschen des Kunden werden zu dessen Lasten nach Stundensatz (siehe Punkt 3.5) in Rechnung gestellt.
7.3. ar-grafikdesign führt die Produktionsüberwachung durch, entscheidet nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Ist eine Produktionsüberwachung durch die ar-grafikdesign nicht gewünscht, schließen der Auftraggeber und ar-grafikdesign darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. ar-grafikdesign übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Fehler, die in der Produktion sichtbar werden.
7.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der ar-grafikdesign 0,5% aber mindestens zwei einwandfreie Muster unentgeltlich.
§ 8. Haftung
8.1. ar-grafikdesign haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.4. ar-grafikdesign haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche (5 Werktage) nach Lieferung schriftlich bei ar-grafikdesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§ 9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für ar-grafikdesign Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ar-grafikdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von ar-grafikdesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber ar-grafikdesign im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für den Inhalt ist der Kunde voll verantwortlich. ar-grafikdesign führt keine Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.
§ 10. Informationspflicht
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ar-grafikdesign alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Sollten diese Angaben sich im Verlauf als fehlerhaft erweisen, trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten.
§ 11. Stillschweigepflicht
11.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an ar-grafikdesign unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter.
§ 12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
12.3 Gerichtsstand ist HH. Stand 2008.

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